Für Hinweisgeber

Informieren, beraten und vermitteln

Durch die Einführung einer Ombudsstelle setzen unsere Mandanten als führende Unternehmen ein deutliches Zeichen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität.

Um die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, aber auch von Werten und Pflichten sicherzustellen, nutzen unsere Mandanten den Ombudsservice der Rechtsanwaltskanzlei Fricke und stellen Ihnen, den Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, aber auch Geschäftspartnern eine anwaltliche Kontaktperson zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Juristische Kompetenz

Wir sind Ihr Ansprechpartner sollte ein direkter und persönlicher Dialog mit unserem Mandanten – also Ihrem Arbeitgeber, Ihrem Kunden, Ihrem Lieferanten oder Geschäftspartner, nicht möglich oder nicht sinnvoll sein.

Wir sorgen dafür, dass Ihr Hinweis auf Fehlverhalten im Unternehmen unseres Mandanten juristisch kompetent und vertraulich entgegengenommen und aufgearbeitet wird.

Meldungen von Hinweisgebern werden gegenüber den Anwälten des Ombudsservice absolut vertraulich und anonym abgegeben.

Verschwiegenheitspflicht

Wir bieten Ihnen vor dem Hintergrund unserer beruflichen Verschwiegenheitspflicht und des Zeugnisverweigerungsrechts die Möglichkeit  unter Wahrung Ihrer Anonymität eine persönliches Gespräch zu führen.

Whistleblower

Falls Sie uns als Hinweisgeber (Whistleblower) kontaktieren möchten, finden Sie hier weitere Hinweise: