Für Hinweisgeber
Informieren, beraten und vermitteln
Durch die Einführung einer Ombudsstelle setzen unsere Mandanten als führende Unternehmen ein deutliches Zeichen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität.
Um die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, aber auch von Werten und Pflichten sicherzustellen, nutzen unsere Mandanten den Ombudsservice der Rechtsanwaltskanzlei Fricke und stellen Ihnen, den Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, aber auch Geschäftspartnern eine anwaltliche Kontaktperson zur Verfügung.
Juristische Kompetenz
Wir sorgen dafür, dass Ihr Hinweis auf Fehlverhalten im Unternehmen unseres Mandanten juristisch kompetent und vertraulich entgegengenommen und aufgearbeitet wird.
Meldungen von Hinweisgebern werden gegenüber den Anwälten des Ombudsservice absolut vertraulich und anonym abgegeben.
Verschwiegenheitspflicht
Wir bieten Ihnen vor dem Hintergrund unserer beruflichen Verschwiegenheitspflicht und des Zeugnisverweigerungsrechts die Möglichkeit unter Wahrung Ihrer Anonymität eine persönliches Gespräch zu führen.
Whistleblower
Falls Sie uns als Hinweisgeber (Whistleblower) kontaktieren möchten, finden Sie hier weitere Hinweise: