Externer Compliance Officer
Externer Rechtsanwalt als Compliance-Beauftragter
Vorstände und Geschäftsführungen sind verpflichtet, ein dem jeweiligen Unternehmen angemessenes Risikomanagement zu installieren und dafür Sorge zu tragen, dass Risiken betriebsbezogener Rechtsverletzungen vorgebeugt wird. Tatsächliche Rechtsverletzungen gilt es zu erkennen und auf sie zu reagieren.
Compliance – verstanden als Rechts- und Regeleinhaltung – ist Bestandteil von Leitungsverantwortung.
Sie möchten derzeit keine interne Funktionsstelle des Compliance-Beauftragten unterhalten oder sind sich diesbezüglich unsicher?
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Externer Compliance Officer
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Das ist selten die optimale Lösung!
Syndikusanwälte und Justiziare können nicht zugleich weisungsgebundene Angestellte und freie Anwälte sein und nach Bedarf in verschiedene Rollen schlüpfen.
Vorzugswürdig ist es, durch externe Beauftragung, organisatorische Unabhängigkeit zu schaffen.
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