Externer Compliance Officer

Externer Rechtsanwalt als Compliance-Beauftragter

Vorstände und Geschäftsführungen sind verpflichtet, ein dem jeweiligen Unternehmen angemessenes Risikomanagement zu installieren und dafür Sorge zu tragen, dass Risiken betriebsbezogener Rechtsverletzungen vorgebeugt wird. Tatsächliche Rechtsverletzungen gilt es zu erkennen und auf sie zu reagieren.

Compliance – verstanden als Rechts- und Regeleinhaltung – ist Bestandteil von Leitungsverantwortung.

Sie möchten derzeit keine interne Funktionsstelle des Compliance-Beauftragten unterhalten oder sind sich diesbezüglich unsicher?
Beauftragen Sie einen externen Compliance Officer.

Externer Compliance Officer

Wir sind der richtige Ansprechpartner für Sie.

Mittelgroße Unternehmen scheuen nicht selten den Aufwand, die interne Funktionsstelle eines Compliance-Beauftragten zu schaffen. Die Aufgabe wird oft von einem vorhandenen Mitarbeiter „miterledigt“, meist ist dies der Leiter Rechtsabteilung.

Das ist selten die optimale Lösung!
Syndikusanwälte und Justiziare können nicht zugleich weisungsgebundene Angestellte und freie Anwälte sein und nach Bedarf in verschiedene Rollen schlüpfen.

Vorzugswürdig ist es, durch externe Beauftragung, organisatorische Unabhängigkeit zu schaffen.

Gesetzliche Pflichten

Bei Verstößen gegen gesetzliche Pflichten drohen Leitungsorgangen Geld- oder sogar Haftstrafen, dem Unternehmen Sanktionen wie Geldbußen, Gewinnabschöpfung oder Ausschreibungssperren.

Haftungsfälle

Vermeiden Sie Haftungsfälle für die Geschäfts- und Unternehmensleitung und engagieren Sie einen jederzeit erreichbaren, kompetenten Ansprechpartner für Compliance-Fälle.

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