Informationen für Hinweisgeber
1. Was ist vor der Erteilung eines Hinweises zu beachten?
Bitte lesen Sie die folgenden Informationen für Hinweisgeber in Ruhe durch. Entscheiden Sie dann, ob und wie Sie Ihren Hinweis weitergeben möchten.
Wie erstelle ich einen Hinweis, welche Angaben werden benötigt?
- bei welchem von unserer Kanzlei betreuten Unternehmen
- was genau
- zu welchem Zeitpunkt
- wo
- und mit welchen Beteiligten
passiert ist.
Bitte teilen Sie uns ebenfalls mit, welche weiteren Personen von dem Vorfall Kenntnis haben und ob es Unterlagen (z.B. Schriftstücke, Fotos, E-Mails) zu dem Vorfall gibt.
Bitte versuchen Sie, inhaltlich unzutreffende oder falsche Angaben zu vermeiden.
Sollte es sich bei Ihren Angaben um Vermutungen handeln oder sollten Sie sich unsicher sein, bitten wir Sie, dies kenntlich zu machen. Nutzen Sie Formulierungen wie: „Ich halte es für möglich, dass …“ oder „Ich glaube …“.
Kann ich meinen Hinweis anonym abgeben?
Sie können Ihren Hinweis vollständig anonym abgeben. Das bedeutet, dass wir Ihre persönlichen Daten nicht erfragen, sollten Sie dies wünschen. Soweit Sie sich uns gegenüber zu erkennen geben sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das heißt, dass wir Ihre persönlichen Daten weder an unseren Mandanten noch an Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Bei der Erteilung des Hinweises sollten Sie aber darauf achten, dass Sie keine Tatsachen mitteilen, die Rückschlüsse auf ihre Identität zulassen.
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Dritte nicht auf Ihre Kommunikation mit uns zugreifen, können Sie den Messenger Threema verwenden. Eine wirksame Ende-zu-Ende Verschlüsselung ist hier gewährleistet.
Sollten Sie anonym bleiben wollen, ist es dennoch wichtig uns die Möglichkeit einzuräumen, Rückfragen an Sie zu stellen. Sie können uns über das Kontaktformular mitteilen, wie Sie zu erreichen sind. Auch für ein persönliches Treffen mit Ihnen in unseren Kanzleiräumen stehen wir gerne zur Verfügung.
Entsteht durch meinen Hinweis ein Mandatsverhältnis?
Mit der Erteilung des Hinweises entsteht kein anwaltliches Mandatsverhältnis zwischen dem Hinweisgeber und der Rechtsanwaltskanzlei Fricke. Ein Mandatsverhältnis besteht nur zwischen der Rechtsanwaltskanzlei und dem Unternehmen, welches den Ombudsservice der Rechtsanwaltskanzlei Fricke in Anspruch nimmt.
Gleichwohl sind wir verpflichtet die Identität des Whistleblowers geheimzuhalten, wenn der Hinweisgeber dies wünscht.
Was geschieht mit meinem Hinweis?
Bitte beachten Sie, dass die Untersuchung von Hinweisen insbesondere für das Unternehmen und die betroffenen Personen mit besonderen Belastungen einhergeht. Wir bitten Sie deshalb darum, vorab sorgfältig zu prüfen, ob die gemachten Angaben korrekt sind.
Formular
Threema
DU5JEWFM
Telefon
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 089/ 45 45 74 05
Bitte beachten Sie, dass die Sicherheit „normaler“ Telefongespräche nicht unserer Kontrolle unterliegt.
Per Post
Rechtsanwaltskanzlei Fricke
Radlkoferstraße 2
D-81373 München
Persönlicher Kontakt
Bitte kontaktieren Sie uns hierzu über einen der oben stehenden Kanäle.
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